Für die Betreuung erhalte ich vom Landkreis ein Betreuungsentgelt. Sie als Eltern stellen dafür einen Antrag.
Weitere Zusatzkosten für meine Einrichtung für Verpflegung, Getränke und Materialkosten etc. liegen bei 1,40€ pro vertraglich vereinbarter Betreuungsstunde (max.180€).
Zur steuerlichen Absetzbarkeit und der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung befragen Sie bitte Ihren Steuerberater.