Für die Betreuung erhalte ich vom Landkreis ein Betreuungsentgelt. Sie als Eltern stellen dafür einen Antrag.

Weitere Zusatzkosten für meine Einrichtung für Verpflegung, Getränke und Materialkosten etc. liegen bei 1,40€ pro vertraglich vereinbarter Betreuungsstunde (max.180€).

Zur steuerlichen Absetzbarkeit und der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung befragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

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